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Vielleicht ist Deine Frage bereits beantwortet.
Zögere ansonsten nicht uns zu kontaktieren.

Praxisbesuch

Um Dir die Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich.

Bitte habe Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen trotz Terminvereinbarung zu geringen Wartezeiten kommen kann.

Ja, bitte halte Deine Verordnung während des Telefonats griffbereit. Du kannst den ersten Termin telefonisch reservieren und anschließend persönlich vor Ort weitere Termine vereinbaren. Nehme Dir vor Deiner ersten Behandlung 10 Minuten für die weitere Terminvergabe Zeit, um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten. Gerne bestätigen wir Deinen telefonisch vereinbarten Termin per E-Mail. Alle Termine zu den Folgeverordnungen kannst Du selbstverständlich telefonisch mit uns vereinbaren.
Bitte beachte, dass es sich hierbei um einen verbindlichen Termin handelt und Dir bei Nichtwahrnehmung dieses Termins eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt wird.
Um alle Termine verbindlich zu reservieren, komm nach dem Telefonat gerne persönlich in der Praxis vorbei und vereinbare diese. Somit sicherst Du dir eine regelmäßige Terminfolge.

Bei Deinem ersten Praxisbesuch bitten wir Dich, Deine Versichertenkarte und Deine Verordnung vom Arzt mitzubringen. Sinnvoll ist es, wenn Du zum ersten Termin alle relevanten Dokumente, wie z.B. Befunde von OP-Berichte, Röntgenaufnahmen oder MRT (Kernspintomographie) etc. mitbringst. Diese werden in der Praxis digitalisiert und dienen lediglich der Dokumentation und Befundaufnahme unsererseits. Dabei ist Dir unsere Schweigepflicht gewiss! Bitte beachte, dass wir digitale Befunde vom Arzt in Form von CDs nicht öffnen können.

Bei beiden Praxen in Papenburg und Esterwegen, findest Du eigene für unsere Patienten vorgesehene Parkmöglichkeiten.

Behandlung

Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca. 20 Minuten. Wieviel Zeit Du einplanen solltest, wird Dir spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich Versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“, sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Unverändert: Gesetzlich ist festgelegt, dass Du für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten musst. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Unverändert: Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt!
Unverändert: Die Zuzahlung ist beim letzten Termin fällig und ist vorzugsweise Bar zu entrichten. Alternativ akzeptieren wir auch eine EC-Kartenzahlung.

In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Du uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagst. Die Terminabsagen sollten in der entsprechenden Praxis erfolgen. Gerne kannst Du uns hierfür anrufen, eine E-Mail schicken oder auch auf unsere Mailbox sprechen.

Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, wird dieser Termin in Höhe von der Behandlungseinheit (ca. 30 Euro) Dir privat in Rechnung gestellt.

Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.

Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.

Hauptsächlich versuchen wir immer Termine bei ein und demselben Therapeuten zu vereinbaren.
Allerdings kann es durch mehrere Faktoren (Terminverschiebung, Urlaub, Krankheit etc.) dazu kommen, dass einige Behandlungen von einem anderen Kollegen durchgeführt werden.
In diesem Fall kannst Du unbesorgt sein: Dein Therapieverlauf wird digital dokumentiert, somit ist jeder Therapeut im Vertretungsfall gut informiert! Des Weitern ist die Qualitätssicherung sowohl durch externe als auch interne Fortbildungen gesichert.
Und in einigen Fällen ist es sogar ratsam im Sinne des Vieraugenprinzips, dass ein anderer Therapeut rüber schaut.

Vor der Verordnung von Heilmitteln muss sich der Arzt unter Einbezug entsprechender Diagnostik vom Zustand des Patienten überzeugen und diesen dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen.
Hierbei empfehlen wir den Patienten bei einer gewünschten Fortsetzung der Therapie rechtzeitig den Arzt zu kontaktieren, um die kontinuierliche Therapie zu gewährleisten.

Ja, wir behandeln Babys und Kleinkinder nach der anerkannten Vojta-Therapie.

Allgemeines

Dies richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltseinkommen und wird individuell berechnet.

Für mehr Infos über die Zuzahlungsbefreiung solltest Du deine Krankenkasse kontaktieren.

Privatversicherte Patienten, bzw. Selbstzahler, die unser Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, können sich an unserer Preisliste orientieren und müssen bei Antritt der Behandlung die Gebühr begleichen.

Dir wird eine Honorarvereinbarung sowie die aktuelle Preisliste zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Begleichung der Rechnung kann durch eine EC-Kartenzahlung, bar oder auf Rechnung erfolgen.

Eine Ausfallgebühr entsteht ausschließlich durch Eigenverschulden des Patienten und wird dementsprechend von den Krankenkassen nicht erstattet. Selbstverständlich bekommst Du dafür einen Ausweichtermin angeboten.

Selbstverständlich ist eine EC- Kartenzahlung in unseren Praxen möglich.

Verordnung

Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.

Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.

Wir wissen, dass eine Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei den meisten Beschwerdesymptomatiken eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um Dir somit nachhaltig zu helfen.

Wir bitten Dich diesbezüglich vor Beginn der Therapie mit Deiner KV Kontakt aufzunehmen.

Erstattung der Behandlungskosten

Wir wünschen uns für Dich eine möglichst hohe Erstattung, so dass Deine Krankheit oder Dein Unfall nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird. Aufgrund der Vielfalt der Erstattungsrichtlinien können wir als Praxis keine verbindliche Aussage über die Höhe Ihres Selbstbehalts machen. Wir bitten Dich, Fragen diesbezüglich vor Beginn der Therapie mit Deiner Krankenversicherung abzuklären. Unsere Zuständigkeit ist eine ehrliche und transparente Leistung vom Erstkontakt bis zur Rechnungsstellung.

Durchdacht und wegweisend

vom ersten Kennenlernen bis hin zum individuellen Versorgungsvorschlag:
Wir konzipieren und realisieren Therapien ganzheitlich.